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OPK Smardt Chillers

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Flüssigkeitskühler - Kaltwassersätze - Industriekälteanlagen

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Kältemittel

Kältemittel für Smardt OPK Produkte
Flüssigkeitskühler, Kaltwassersätze, Kälteanlagen, Kältemaschinen, Wärmepumpen und Hochtemperatur – Wärmepumpen mit “low GWP” Kältemitteln.
Beachten Sie die Hinweise für Kältemittel der Sicherheitsklasse A2L Kältemittel

Neue F-Gase Verordnung EU 2024/573 ist am 11.03.2024 in Kraft getreten

(7) Ortsfeste Kühler (Kaltwassersätze, Flüssigkeitskühler) – Verbote gem. Anhang IV

Nennleistung GWP Verbot ab
a) alle Kühler ≥ 2.500 *)
1.1.2020
b) bis 12 kW ≥ 150 1.1.2027
c) bis 12 kW alle fluorierten Treibhausgase 1.1.2032
d) größer 12 kW ≥ 750 1.1.2027

für b bis d) gilt: außer wenn dies zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen am Standort erforderlich ist
*) außer Kühlung unter -50°C

(8) Ortsfeste Wärmepumpen (WP) – Verbote gem. Anhang IV

Nennleistung GWP Verbot ab
a) steckerfertige WP
≥ 150 1.1.2020
b) bis 12 kW ≥ 150 1.1.2027
c) bis 12 kW alle fluorierten Treibhausgase 1.1.2032
d) größer 12 bis 50 kW
≥ 150
1.1.2027
e) andere WP (> 50kW)
≥ 150 1.1.2030

für b) bis d) gilt: außer wenn zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen ein GWP von < 150 am Standort nicht möglich ist, dann gilt ein GWP Höchstwert von bis zu 750.

Download F-Gase Verordung 2024/573

Hinweise: Für Kraftfahrzeuge gelten abweichende Richtlinien und Begrenzungen. Alle aufgeführten GWP Werte entsprechend der F-Gase Verordnung EU 2024/573 und AR6 IPCC.

Smardt OPK verwendet deshalb Kältemittel mit einem GWP von unter 750 3).
Das von vielen Standardgeräte-Herstellern immer noch eingesetzte R410A mit einem GWP von 2.088 wird deshalb nur in Ausnahmefällen für Tieftemperaturanwendungen verwendet. Für Klimakälte haben wir dieses Kältemittel schon in der Vergangenheit nicht eingesetzt. Der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen – AMEV – empfiehlt das Kältemittel R410A nicht mehr zu verwenden; siehe AMEV-Empfehlung Nr. 139 “Kälte 2017”. Kältemaschinen und Kaltwassersätze mit Kälteleistungen bis 150 kW bieten wir mit drehzahlgeregelten (FU) Kolbenverdichtern und dem low GWP HFO Kältemittel R1234ze (GWP = 7) an. Für größere Kälteleistungen stehen Kompakt-Schraubenverdichter und ölfreie Turboverdichter zur Verfügung.

Verdichter und derzeit verfügbare* Kältemittel (Stand April 2023)

Verdichter Kältemittel
ölfreier Turboverdichter R1234ze, R513A, R515B, (R134a)
Schraubenverdichter R1234ze, R513A, R450A, R515B, (R245fa), (R134a), R1233zd
Schraubenverdichter mit integriertem FU
R1234ze, R515B, R513A, R450A, (R134a)
Schraubenverdichter (Tiefkälte)
R407F, R449A, R448A, R454C
Hubkolbenverdichter R1234ze, (R1234yf), R513A, R450A, R515B, (R134a)
Hubkolbenverdichter (Tiefkälte) R407F, R449A, R448A, R454C, R455A
Scrollverdichter
R513A, (R134a), R407C, R452B, R454B
Verdichter für natürliche Kältemittel
Kältemittel
Hubkolbenverdichter
R744 (CO2), R290 (Propan), R1270 (Propen), R717 (NH3)
Schraubenverdichter
R290 (Propan), R1270 (Propen), R600a (Isobutan), R717 (NH3)

*) verfügbar für Smardt OPK Kältemaschinen und Flüssigkeitskühler (R1234yf = Fluidgruppe 1, R1234ze = Fluidgruppe 2 wird bevorzugt )
Tiefkälte ab ca. -20°C Verdampfungstemperatur . Weitere Kältemittel wie z.B. R454A, R454B und R454C mit geringem GWP sind in der Prüfung bzw. Entwicklung

Kältemittel – GWP  – Sicherheitsklasse und prakt. Grenzwerte gem. EN378 sowie Fluidgruppe nach DGRL (2014/68/EU)

Kältemittel GWP a) Sicherheitsklasse
prakt. Grenzwert
Fluidgruppe c)
R717 (NH3)
0
B2L
0,00035 kg/m³
1
R744 (CO2)
1
A1
0,100 kg/m³
2
R1270 (Propen)
0
A3
0,008 kg/m³
1
R600a (Isobutan)
0
A3
0,011 kg{m³
1
R290 (Propan)
0,02
A3
0,008 kg/m³
1
R1234yf
0,501
A2L
0,058 kg/m³
1
R1234ze b) 1,37 A2L
0,061 kg/m³ 2
R1233zd d)
3,88
A1
0,086 kg/m³
2
R455A
146
A2L
0,086 kg/m³
1
R454C
146
A2L
0,059 kg/m³
1
R454A
237
A2L
0,056 kg/m³
1
R515B
288
A1
(0,290 kg/m³)*
2
R454B
465
A2L
0,059 kg/m³
1
R450A 601 A1
0,319 kg/m³ 2
R513A 630 A1
0,319 kg/m³ 2
R32
675
A2L
0,061 kg/m³
1
R452B
697
A2L
0,062 kg/m³
1
R245fa
1.030
B1
0,190 kg/m³
2
R448A 1.386 A1
0,388 kg/m³ 2
R449A 1.396 A1
0,357 kg/m³ 2
R134a
1.430
A1
0,250 kg/m³ 2
R407C
1.774
A1
0,310 kg/m³ 2
R407F
1.825
A1
0,320 kg/m³ 2
R410A
2.088
A1
0,440 kg/m³
2

Für kältetechnische Spezialanwendung (Verdampfungstemperatur < -50°C) werden nach Prüfung weitere zugelassene Kältemittel verwendet.
R1234ze und R1234yf = sog. HFO low GWP Kältemittel. HFO = Hydroflourolefin.
a) GWP nach F-Gase Verordnung (EU) 2024/573 gültig ab 11.03.2024 (Grundlage ist der 6. Sachstandsbericht des IPCC)
b) die vollständige Bezeichnung lautet R1234ze(E) E steht für Isomer, neben R1234ze(E) gibt es noch das R1234ze(Z), das aber wegen seiner physikalischen Eigenschaften für den Einsatz in der Kältetechnik ungeeignet ist.
c) Fluidgruppen: Einstufung siehe Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen…)
d) der ODP von R1233zd beträgt 0,00034
*) nicht in EN 378 bestätigt
Fluidgruppe 1 = gefährliche Fluide
Fluidgruppe 2 = alle Fluide, die nicht in Fluidgruppe 1 fallen


Kältemittel Druck – Temperatur Diagramm

R410A mit sehr hohen Drücken zum Vergleich – für Hochtemperatur Wärmepumpen daher nicht geeignet.

Zusammensetzung Kältemittelgemische
R450A = 42% R134a ¦ 58% R1234ze
R513A = 44% R134a ¦ 56% R1234yf
R515B = 8,9% R227ea ¦ 91,1% R1234ze
R448A = 26% R32 ¦ 26% R125 ¦ 21% R134a ¦ 20% R1234yf ¦ 7% R1234ze
R449A = 24,3% R32 ¦ 24,7% R125 ¦ 25,7% R134a ¦ 25,3% R1234yf
R407C = 23% R32 ¦ 25% R125 ¦ 52% R134a
R407F = 30% R32 ¦ 30% R125 ¦ 40% R134a
R410A = 50% R32 ¦ 50% R125
(noch) nicht für alle Verdichter* verfügbar und nicht in EN378 aufgeführt:
R452B = 67% R32 ¦ 7% R125 ¦ 26% R1234yf (Temperaturgleit ∼1K)
R454A = 35% R32 ¦ 65% R1234yf (Temperaturgleit ∼5K)

R454B = 68,9% R32 ¦ 31,1% R1234yf (Temperaturgleit ∼1,5K)
R454C = 21,5% R32 ¦ 78,5% R1234yf (Temperaturgleit ∼6K)
R455A = 75,5% R1234yf ¦ 21,5% R32 ¦ 3% R744

“Daumenregel“:Großbuchstaben am Ende der Bezeichnung weisen auf Gemische hin – Kleinbuchstaben auf Einstoffkältemittel. Der GWP Wert von Gemischen berechnet sich anhand der GWP Werte der beteiligten Kältemittel und deren prozentualem Anteil im Kältemittelgemisch.
GWPGemisch = ∑ (Kältemittel 1 % x GWP1) + (Kältemittel 2 % x GWP2) +…+(Kältemittel n % x GWPn)
Kältemittel Berechnung gemäß Verordnung (EU) Nr. 2024/573 Anhang IV (“F-Gase-Verordnung”)
*) Scrollverdichter von Bitzer und Danfoss sind mit R452B und R454B verfügbar

Häufig verwendete Bezeichnungen verschiedener Kältemittel Produzenten
R513A = Opteon™ XP10
R449A = Opteon™ XP40
R407F = Genetron Performax® LT
R448A = Solstice® N40

R450A = Solstice® N13
R515B = Solstice® N15
R455A = Solstice® L40X
R1234ze(E) = Solstice® ze
R32 = Genetron 32
R245fa = Genetron 245fa
R452B = Opteon™ XL55 und L41-y
R454A = Opteon™ XL40

R454B = Opteon™ XL41
R454C = Opteon™ XL20
[Handelsnamen/Markennamen Hersteller: Opteon™ & Freon™ = Chemours (in 2015 aus DuPont hervorgegangen) – Solstice® & Genetron® = Honeywell Refrigerants]

Niedrig GWP (“low GWP“) A1 Kältemittel
Die Kältemittel R515B mit einem GWP von nur 288 sowie Kältemittel R513A mit einem GWP von nur 630 können eine echte Alternative sein, wenn alte Kälteanlagen ersetzt werden müssen, ohne den – gemäß der Anforderungen EN378 für A2L Kältemittel – Maschinenraum umzubauen oder nachzurüsten. R513A ist eine Gemisch aus R134a (44%) und R12134yf (56%), hat aber nahezu keinen Temperaturgleit und ist für alle von uns verwendeten Verdichter zugelassen. Gleiches gilt für das Kältemittel R450A (GWP = 605) mit Ausnahme der ölfreien Turboverdichter, die nicht für R450A zugelassen sind. Beide Kältemittel sind – wie R134a – A1 Kältemittel (nicht giftig / nicht brennbar). Das A1 Kältemittel R515B (GWP = 288) ist verfügbar für ölfreie Turboverdichter, Schraubenverdichter (Baureihe CSH) und Hubkolbenverdichter (einstufig 2-6 Zylinder). Für ölfreie Turboverdichter wurde das Kältemittel R515B erstmalig im Februar 2020 auf der AHR EXPO in Orlando, Florida, erwähnt.  

Sicherheitsklassen nach EN378 (vereinfachte Definition)
A1 = nicht toxisch / nicht brennbar
A2L = nicht toxisch / schwer entflammbar
A3 = nicht toxisch / brennbar (z.T. explosiv)
B1 = erhöhte Toxizität / nicht brennbar
B2L = erhöhe Toxizität / entflammbar

Hinweis Sicherheitsklasse A2L: Bitte beachten Sie bei der Aufstellung in Maschinenräumen die höheren Sicherheitsanforderungen im Vergleich zu A1 Kältemitteln gemäß DIN EN EN378:2016 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen. (Kältemitteldetektion, Grenzwerte, Belüftung und Beleuchtung, Sicherheitsausblaseleitungen, Notlüftung, …)  

Hinweis zum Kältemittel R1233zd: Der ODP – Wert (Ozonzerstörungspotential) ist größer Null; siehe Artikel aus Fachzeitschrift Außerdem beträgt der Verdampfungsdruck bei einer Temperatur von rund 18°C (17,92°C) nur 1 bar absolut, d.h. bei tieferen Temperaturen herrscht Unterdruck im Vergleich mit der Umgebung in der Kältemaschine. Es besteht deshalb die Gefahr, daß Luftsauerstoff und Feuchtigkeit (Wasser) in den Kältemittelkreislauf eindringen. Kälteanlagen mit diesem Kältemittel müssen mit Entlüftungseinrichtungen (Purge Unit) ausgerüstet werden.

Hinweis zum Kältemittel R290: Zum Vergleich natürliches Kältemittel Propan (R290) GWP = 3 aber Sicherheitsklasse A3 (…was passieren kann…)

Hinweis zum Global Warming Potential GWP: Es werden gem. EU 2024/573 die GWP-Werte des sechsten Sachstandsberichts (AR6) des IPCC (im deutschsprachigem Raum fälschlicherweise,  als “Weltklimarat“ bezeichnet) zur Berechnung herangezogen. Die GWP-Werte weichen von vorherigen Sachstandsberichten ab, weil der GWP nur auf Schätzungen von unterschiedlichen Wissenschaftlern beruht, die sich im Lauf der Zeit ändern. In der EN378-1:2016 Anhang E sind beide Werte aufgeführt. GWP-Angaben auf dieser Seite nach AR6. Der GWP-Wert eines Stoffes gibt den relativen Beitrag zum sog. “Treibhauseffekt” an, wie vom IPCC, unter Zugrundelegung von “menschengemachten” Computerberechnungen, den sog. “Klimamodellen”, behauptet wird. Basis ist das SPURENGAS Kohlenstoffdioxid CO2 mit GWP = 1, dessen Anteil in der Atmosphäre nur 0,04 Vol.-% (400 ppm) beträgt. Dieses – für das Leben (Photosynthese) auf der Erde zwingend notwendige – Gas, dessen Wert in der Atmosphäre auf einem Vulkan (!) gemessen wird, soll nun für den “Klimawandel” verantwortlich sein – das Klima “wandelt” sich im übrigen seit der Entstehung der Erde vor rund 4,6 Milliarden Jahren. Es geht bei all dem nicht um reproduzierbare Experimente und Messungen, was die Wissenschaft auszeichnet, sondern um von Menschen erstellte Computerprogramme, deren Ergebnisse immer wieder an die Realität angepaßt werden müssen, weil die gewünschten Ergebnisse partout nicht eintreten wollten. Im Falle des Climategate-Skandals wurden die Ergebnisse sogar manipuliert. Sind die Ergebnisse dieser Prophezeiungen ähnlich katastrophal, wie die vorausgesagte Eiszeit in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts, das Waldsterben, das Ozonloch, das “Ende” des Erdöls, der Eis-freie Nordpol im Jahr 2013, Winter ohne viel Schnee und Eis (ab 2020) und viele weitere Weissagungen der Zukunft? Werden die Experten erneut recht haben? Denn dieses Mal sind sie sich echt ganz sicher!!! Aber nicht alle Experten sehen das so – Beispiele: Global Warming Petition Projekt, CLINTEL, The EUROPEAN
Weiterführende Informationen, die nicht im “Mainstream” zu finden sind, zum Thema “Klima” sind z.B. auf folgenden Seiten zu finden: EIKE, Klimanachrichten (ehem. “Die kalte Sonne”), Klimaargumente , Novo-Argumente und Wattsupwiththat (engl.)
[IPCC = Intergovernmental Panel on Climate Change, AR = Assessment Report].

Hinweis zu Kältemittel Detektion / Leckageerkennungssystem: Kältemittel Detektionssysteme (Detektoren) sind, sofern erforderlich, gem. EN378 zu installieren. Sie dienen dem Schutz von Menschen. Leckageerkennungssysteme sind, sofern erforderlich, gem. F-Gase Verordnung EU 2024/573 zu installieren. Sie dienen dem sog. “Klimaschutz”. Ab 500 to. CO2 Äquivalent sind sie zwingend vorgeschrieben. Siehe auch Dichtheitsprüfung / Dichtheitskontrollen  

Informationen zum Kältemittel HFO “low GWP” Kältemittel R1234ze(E) vom Hersteller Honeywell

  • sehr hohe Zündenergie erforderlich
  • Brenngeschwindigkeit ist Null
  • Nicht entflammbar bei Temperaturen < 30°C

     
Quelle alle Diagramme: © 2015 Honeywell International Inc. Solstice® ze Refrigerant (HFO-1234ze) https://www.honeywell-refrigerants.com/europe/product/solstice-1234ze/
LFL Lower Flammabel Limit (untere Zündgrenze)
UFL Upper Flammable Limit (obere Zündgrenze)

 


1) Raumklimageräte, Gewerbe- und Split-Kälteanlagen werden an dieser Stelle nicht behandelt, da nicht im Lieferprogramm. Weitere Informationen hier: → F-Gase-VO
2) Für Kraftfahrzeuge gelten andere Vorschriften und Grenzwerte siehe Richtlinie 2006/40/EG (Verbot von Kältemitteln mit einem GWP > 150 für Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen (Neuwagen) ab 1.1.2017)
3) Für Tiefkälte- und Prozesskälteanlagen zur Kühlung von Produkten auf unter -50°C sind Kältemittel mit einem höheren GWP als 2.500 auch nach dem 1.1.2020 zugelassen (EU Nr. 517/2014  Artikel 11 und 13 sowie Anhang III).
Ausnahmen gibt es auch für weitere Sonderkälteanlagen und Wärmepumpen.


Smardt OPK – hocheffiziente und energiesparende Kälteanlagen, Flüssigkeitskühler und Kaltwassersätze aus Deutschland. low GWP HFO Kältemittel für ölfreie Turboverdichter Kältemaschinen – Schraubenverdichter – Kolbenverdichter – Scrollverdichter – Prozeßkühler mit hoher Betriebstemperatur und Komfortkühler gemäß Ökodesign Richtlinie 2009/125/EG – Prozesskälteanlagen und Tiefkälteanlagen.

 

© 2025 · Smardt-OPK Chillers GmbH

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