Dichtheitsprüfung von Kälteanlagen – Kundendienst
Die EU-Verordnung EU (Nr.) 517/2014 (F-Gase-Verordnung) legt für Betreiber von Kälteanlagen, Flüssigkeitskühler, Kältemaschinen und Kaltwassersätzen die Anzahl der jährlich durchzuführenden Dichtheitsprüfungen (DHP) fest. (Bezeichnung gem. F-Gase-Verordnung: Dichtheitskontrolle)
Dichtheitsprüfungen dürfen nur von hierfür zertifiziertem Personal durchgeführt werden. Alle Servicetechniker der Smardt–OPK Chillers GmbH erfüllen die per Gesetz vorgegebenen Anforderungen und sind dementsprechend zertifiziert:
- EU Verordnung Nr. 517/2014
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung ChemKlimaschutzV
- EU Verordnung Nr. 2015/2067 Mindestanforderungen für die Zertifizierung von natürlichen Personen und Unternehmen (verkürzte Formulierung) vormals EG Nr. 303/2008)
Die DHP müssen gemäß Verordnung EU (Nr.) 517/2014 durchgeführt werden:
Artikel 4 Dichtheitskontrollen
(1) Die Betreiber von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von fünf Tonnen CO2 Äquivalent oder mehr enthalten, die nicht Bestandteil von Schäumen sind, stellen sicher, dass die Einrichtung auf Undichtigkeiten kontrolliert wird. Hermetisch geschlossene Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von weniger als zehn Tonnen CO2 Äquivalent enthalten, werden den Dichtheitskontrollen gemäß diesem Artikel nicht unterzogen, sofern diese Einrichtungen als hermetisch geschlossen gekennzeichnet sind. […]
(2) Absatz (1) gilt u.a. für Betreiber von
a) ortsfeste Kälteanlagen
b) ortsfeste Klimaanlagen
c) ortsfeste Wärmepumpen
d) […]
gem. Absatz (3) gelten damit folgende Intervalle für Dichtheitskontrollen DHP (verkürzte Darstellung)
- bei Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 5 Tonnen CO2 Äquivalent oder mehr, aber weniger als 50 Tonnen CO2 Äquivalent enthalten, mindestens alle 12 Monate, oder mindestens alle 24 Monate, wenn ein Leckage-Erkennungssystem installiert ist;
- bei Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 50 Tonnen CO2 Äquivalent oder mehr, aber weniger als 500 Tonnen CO2 Äquivalent enthalten, mindestens alle sechs Monate, oder mindestens alle 12 Monate, wenn ein Leckage-Erkennungssystem installiert ist;
- bei Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 500 Tonnen CO2 Äquivalent oder mehr enthalten, mindestens einmal alle drei Monate oder mindestens alle sechs Monate, wenn ein Leckage-Erkennungssystem installiert ist.
CO2 Äquivalent | DHP ohne LES | DHP mit LES |
5 to. < CO2 Ä.< 50 to. | alle 12 Monate | alle 24 Monate |
50 to. < CO2 Ä < 500 to | alle 6 Monate | alle 12 Monate |
CO2-Ä. > 500 to. | alle 3 Monate | alle 6 Monate |
LES = Leckage-Erkennungssystem – Prüfung LES 1 x jährlich. Das LES ist nicht zu verwechseln mit den Kältemitteldetektionssystemen gem. EN378:2016 – auch wenn sie zum gleichen Zweck eingesetzt werden (können). Leckage-Erkennungsysteme dienen, anders als Kältemitteldetektionssysteme, nicht zum Schutz des Menschen.
DHP = Dichtheitskontrolle
Um die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitskontrollen (DHP) zu bestimmen, muß das CO2 Äquivalent ermittelt werden.
Umrechnung kg in CO2 Äquivalent
CO2 Äquivalent in to. = Füllmenge in kg x GWP / 1.000
Beipiele: Kältemittel – CO2 Äquivalent → Füllmenge in kg
Kältemittel | GWP | 5 to. CO2 | 50 to. CO2 | 500 to. CO2 |
R1234ze | 7 | 714,3 kg | 7.142,9 kg | 71.428,6 kg |
R515B |
299 |
16,7 kg |
167,2 kg |
1.672,2 kg |
R450A | 605 | 8,26 kg | 82,6 kg | 826,4 kg |
R513A | 631 | 7,92 kg | 79,2 kg | 792,4 kg |
R449A | 1.397 | 3,58 kg | 35,8 kg | 358,0 kg |
R134a | 1.430 | 3,50 kg | 35,0 kg | 350,0 kg |
Hinweis zu GWP Werten:
Es werden gem. EU (Nr.) 517/2014 die GWP Werte des vierten Sachstandsberichts (AR4) des IPCC (der angebliche “Weltklimarat“) zur Berechnung herangezogen. Es gibt teilweise abweichenden GWP Werte im fünften Sachstandsberichts (AR5). Beispiel R1234ze: 7 nach AR4 und 1 nach AR5. In der EN378-1:2016 Anhang E sind beide Werte aufgeführt.
[IPCC = Intergovernmental Panel on Climate Change]
Weitere GWP Werte von Kältemitteln
Link: Verordnung (EU) Nr. 517/2014
Wiederkehrende Prüfungen nach EN 378-4 Anhand D
Fällt aufgrund des CO2 Äquivalentes eine Kälteanlage nicht in die oben aufgeführten Prüfungsintervalle der F-Gase-Verodnung, dann gelten generell nach EN378-4 Anhang D Tabelle D.3 folgende Intervalle in Abhängigkeit der Kältemittelfüllmenge für die Prüfung:
Häufigkeit | hermetisch dichte Anlagen |
Andere Anlagen |
Einmal jährlich |
6 kg bis weniger als 30 kg |
3 kg bis weniger als 30 kg |
Einmal halbjährlich | 30 kg bis weniger als 300 kg | 30 kg bis weniger als 300 kg |
Einmal vierteljährlich |
≥ 300 kg | ≥ 300 kg |
Smardt OPK – Dienst am Kunden – Dichtheitskontrollen – Dichtheitsprüfungen an Kälteanlagen und Kältemaschinen müssen unabhängig von der Wartung gemäß EU Verordnung Nr. 517/2014 durchgeführt werden