Dichtheitsprüfung von Kälteanlagen – Kundendienst
Die EU-Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase-Verordnung) legt für Betreiber von Kälteanlagen, Flüssigkeitskühler, Kältemaschinen und Kaltwassersätzen die Anzahl der jährlich durchzuführenden Dichtheitsprüfungen (DHP) fest. (Bezeichnung gem. F-Gase-Verordnung: Dichtheitskontrolle)
Dichtheitsprüfungen dürfen nur von hierfür zertifiziertem Personal durchgeführt werden. Alle Servicetechniker der Smardt–OPK Chillers GmbH erfüllen die per Gesetz vorgegebenen Anforderungen und sind dementsprechend zertifiziert:
- EU Verordnung Nr. 2024/573 vom 07.02.2024
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung ChemKlimaschutzV
- EU Verordnung Nr. 2015/2067 Mindestanforderungen für die Zertifizierung von natürlichen Personen und Unternehmen (verkürzte Formulierung) vormals EG Nr. 303/2008)
Die DHP müssen gemäß Verordnung (EU) 2024/573 durchgeführt werden:
Artikel 5 Dichtheitskontrollen
(1) Die Betreiber und Hersteller von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase gemäß Anhang I in einer Menge von mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalent oder fluorierte Treibhausgase gemäß Anhang II Gruppe 1 in einer Menge von mindestens 1 kg enthalten, die nicht Bestandteil von Schäumen sind, stellen sicher, dass die Einrichtungen Dichtheitskontrollen unterzogen werden.
(2) Absatz (1) gilt u.a. für Betreiber von
a) Kälteanlagen
b) Klimaanlagen
c) Wärmepumpen
d) […]
gem. Absatz (6) gelten damit folgende Intervalle für Dichtheitskontrollen DHP (verkürzte Darstellung)
- Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase gemäß Anhang I in einer Menge von weniger als 50 Tonnen CO2-Äquivalent oder fluorierte Treibhausgase gemäß Anhang II Gruppe 1 in einer Menge von weniger als 10 kg enthalten: mindestens alle zwölf Monate; oder wenn ein Leckage-Erkennungssystem in einer solchen Einrichtung installiert ist: mindestens alle 24 Monate;
- Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase gemäß Anhang I in einer Menge von mindestens 50 Tonnen und weniger als 500 Tonnen CO2-Äquivalent enthalten oder die fluorierte Treibhausgase gemäß Anhang II Gruppe 1 in einer Menge von 10 bis 100 kg enthalten: mindestens alle sechs Monate oder, wenn ein Leckage-Erkennungssystem in einer solchen Einrichtung installiert ist: mindestens alle zwölf Monate;
- Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase gemäß Anhang I in einer Menge von mindestens 500 Tonnen CO2–Äquivalent oder fluorierte Treibhausgase gemäß Anhang II Gruppe 1 in einer Menge von 100 kg oder mehr enthalten: mindestens alle drei Monate oder, wenn ein Leckage-Erkennungssystem in einer solchen Einrichtung installiert ist, mindestens alle sechs Monate.
CO2 Äquivalent / Füllmenge |
DHP ohne LES |
DHP mit LES |
5 t. < CO2 Ä. < 50 t. / <10 kg |
alle 12 Monate |
alle 24 Monate |
50 to. < CO2 Ä < 500 t / 10-100 kg |
alle 6 Monate | alle 12 Monate |
CO2-Ä. > 500 t. / > 100 kg |
alle 3 Monate | alle 6 Monate |
LES = Leckage-Erkennungssystem – Prüfung LES 1 x jährlich. Das LES ist nicht zu verwechseln mit den Kältemitteldetektionssystemen gem. EN378:2016 – auch wenn sie zum gleichen Zweck eingesetzt werden (können). Leckage-Erkennungsysteme dienen, anders als Kältemitteldetektionssysteme, nicht zum Schutz des Menschen.
DHP = Dichtheitskontrolle
Um die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitskontrollen (DHP) zu bestimmen, muß das CO2 Äquivalent ermittelt werden.
Umrechnung kg in CO2 Äquivalent
CO2 Äquivalent in t. = Füllmenge in kg x GWP / 1.000
Beipiele: Kältemittel – CO2 Äquivalent → Füllmenge in kg
Kältemittel | GWP | 5 to. CO2 | 50 to. CO2 | 500 to. CO2 |
R1234ze | 1,37 | 3.650 kg | 36.496 kg | 364.963 kg |
R515B |
288 |
17,4 kg |
173,6 kg |
1.736,1 kg |
R450A | 601 | 8,3 kg | 83,2 kg | 832,9 kg |
R513A | 630 | 7,9 kg | 79,4 kg | 793,7 kg |
R449A | 1.396 | 3,6 kg | 35,8 kg | 358,2 kg |
R134a | 1.430 | 3,5 kg | 35,0 kg | 350,0 kg |
Hinweis zu GWP Werten:
Es werden die GWP Werte gem. (EU) 2024/573 verwendet.
Weitere GWP Werte von Kältemitteln
Link: Verordnung (EU) 2024/573
Wiederkehrende Prüfungen nach EN 378-4 Anhand D
Fällt aufgrund des CO2 Äquivalentes eine Kälteanlage nicht in die oben aufgeführten Prüfungsintervalle der F-Gase-Verodnung, dann gelten generell nach EN378-4 Anhang D Tabelle D.3 folgende Intervalle in Abhängigkeit der Kältemittelfüllmenge für die Prüfung:
Häufigkeit | hermetisch dichte Anlagen |
Andere Anlagen |
Einmal jährlich |
6 kg bis weniger als 30 kg |
3 kg bis weniger als 30 kg |
Einmal halbjährlich | 30 kg bis weniger als 300 kg | 30 kg bis weniger als 300 kg |
Einmal vierteljährlich |
≥ 300 kg | ≥ 300 kg |
Smardt OPK – Dienst am Kunden – Dichtheitskontrollen – Dichtheitsprüfungen an Kälteanlagen und Kältemaschinen müssen unabhängig von der Wartung gemäß Verordnung (EU) 2024/573 durchgeführt werden