Forderungen der Ökodesign-Richtlinie
Erklärung bezüglich Forderungen der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte [im Folgenden mit „Ökodesign-Richtlinie“ genannt].
Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)
Gemäß der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten [im Folgenden „RoHS-Richtlinie“ genannt]
Artikel 2 Geltungsbereich Abschnitt (4) erklären wir unsere Produkte zu
d) ortsfeste(n) industrielle(n) Großwerkzeuge(n) und/oder
e) ortsfeste(n) Großanlagen
damit gilt für unsere Produkte die o.g. Richtlinie 2011/65/EU nicht.
Alle verwendeten Klein- und Zukaufteile, die in den Geltungsbereich der RoHS-Richtlinie fallen, entsprechen den Forderungen dieser Richtlinie.
Stillsetzung, Demontage und Recycling
Die Kälteanlagen sind über den Hauptschalter ausschalten. Alle Zuleitungskabel müssen durch eine Fachkraft für Elektrotechnik abgeklemmt werden.
Das Kältemittel der Kältemaschine/Wärmepumpe ist durch eine Fachkraft (Zertifikat Kategorie I gemäß Artikel 5 der Verordnung EG 842/2006*) bzw. Verordnung (EU) 2024/573 Artikel 10, Verordnung EG 303/2008*) bzw. Verordnung (EU) Nr. 2015/2067 Artikel 3 und 4, § 5 ChemKlimaschutzV) in Kältemittelbehälter zurückzugewinnen.
Alle wassergefährdenden Betriebsstoffe (WGK1 und höher) wie Kälte- und Wärmeträger, sowie Kältemaschinenöl müssen in dafür vorgesehenen Behältern gefüllt und entsorgt oder recycelt werden. Sie dürfen nicht in das Grundwasser gelangen.
Bei der Demontage sind die Hebeanweisungen zu beachten.
Die endgültige Demontage der Anlage, Recycling und Entsorgung hat durch ein Fachunternehmen zu erfolgen.
*) Verordnungen aufgehoben. Zertifikate, die unter diesen Verordnungen erworben wurden sind weiterhin gültig.
Angaben zu CO2 Äquivalent und GWP (Treibhauspotential)
In allen Unterlagen wie Angeboten, Auftragsdokumentationen, Revisionsunterlagen und Maschinen-Typenschildern sind folg. Angaben zu finden:Kältemittelart
- GWP des Kältemittels
- Füllmenge Kältemittel
- CO2 Äquivalent in Tonnen / kg Kältemittel
Angaben zur Effizienz
Alle Kältemaschinen (Kühlungsprodukte und Prozesskühler) und Wärmepumpen entsprechen den Forderungen über die Mindesteffizienz (zweite Stufe) der Ökodesign-Richtlinie. Dazu werden in den spezifisch auf den Kunden bzw. Einsatz zugeschnittenen Angeboten, Auftragsdokumentationen und Revisionsunterlagen die gemäß Verordnung (EU) Nr. 2016/2281 (Verordnung zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG “Ökodesign-Richtlinie”) erforderlichen, vollständigen Informationen aufgeführt.
Diese enthalten unter anderem folgende Angaben für Kältemaschinen
- Jahresarbeitszahl SEPR für Prozeßkühler mit hoher Betriebstemperatur
- Jahresarbeitszahl im Kühlbetrieb SEER für Komfortkühler in Verbindung mit dem
- Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad ηs,c
und für Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl im Heizbetrieb SCOP
- Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad ηs,h
RoHS = Restriction of Hazardous Substances
Umsetzung der Richtlinie 2011/65/EU in deutsches Recht durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Smardt OPK Chillers GmbH aus Wendlingen am Neckar – Information zum Thema Ökodesign Richtlinie – Entsorgung – Demontage – Recycling – Effizienz – CO2 Äquivalent