Smardt OPK Chillers GmbH – Verhaltenskodex (Code of Conduct)
Als Hersteller von Kälteanlagen und Dienstleister im Bereich Wartung und Service verfolgen wir eine wertorientierte Unternehmensführung, die den Interessen unserer Arbeitnehmer verpflichtet ist.
Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft, Wertschätzung, Integrität und Gesetzestreue sind Werte, an denen wir uns als Hersteller und Geschäftspartner ausrichten. Bei der Beachtung von Recht und Gesetz sind wir konsequent und tolerieren keine Verstöße.
Der nachstehende Verhaltenskodex umfasst die Themenbereiche
- Arbeitsbedingungen und Menschenrechte
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Unternehmensethik
- Umweltschutz
Der nachfolgende Kodex stellt für alle Mitarbeiter des Unternehmens einen verbindlichen Leitfaden dar.
Menschenrechte
Wir verpflichten uns auf die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte einschließlich der Verhinderung moderner Formen der Sklaverei und des Menschenhandels in der Lieferantenkette.
Wir schaffen faire Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiter, die mindestens den geltenden Gesetzen entsprechen und sich an den Kernarbeitsnormen der nationalen Arbeitsorganisation (deutsches Recht) ausrichten.
Chancengleichheit und Gleichbehandlung
Wir gewährleisten Chancengleichheit bei der Beschäftigung und unterlassen jegliche Form der Diskriminierung. Wir behandeln unsere Mitarbeiter ungeachtet von ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Hautfarbe, politischer Einstellung, sozialer Herkunft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale gleich.
Vereinigungsfreiheit
Wir respektieren das Recht von Arbeitnehmern, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu bilden und ihnen beizutreten, wo dies nicht durch lokale Gesetze beschränkt ist. Wir stellen sicher, daß Arbeitnehmer, die sich für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen einsetzen, keine Nachteile befürchten müssen.
Ächtung von Zwangs- und Kinderarbeit
Wir lassen keine Zwangs- oder Kinderarbeit zu. Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen können und das gesetzliche Mindestalter für die Beschäftigung erfüllen.
Fairneß bei Lohn und Arbeitszeiten
Wir sorgen für eine angemessene Entlohnung unserer Mitarbeiter, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen entspricht. Sollten entsprechende Regelungen nicht bestehen, orientiert sich die Entlohnung an den branchenspezifischen, ortsüblichen Vergütungen und Leistungen, die den Mitarbeitern einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht. Die Arbeitszeit entspricht mindestens den geltenden Gesetzen oder Branchenstandards der jeweiligen nationalen Wirtschaftsbereiche. Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation an die Begrenzung der Arbeitszeit und Ruhepausen ist durchgehend als Mindeststandard zu beachten.
Umweltschutz
Wir halten uns an geltende Umwelt- und Energiegesetze. Wir setzen natürliche Ressourcen sparsam ein und minimieren Umweltbelastungen in unseren Produktionsprozessen und Produkten. Wir gewährleisten die Umweltverträglichkeit der Produkte (Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG) und leisten einen Beitrag zur Reduktion von Emissionen und des Energie- und Wasserverbrauchs.
Wir halten die geltenden Emissions- und Abwassergrenzwerte sowie Reinigungsanforderungen ein. Wir stellen ferner die Einhaltung der abfallrechtlichen Gesetzgebung sicher. Wir vermeiden Abfälle und führen diese einer gesetzeskonformen, möglichst hochwertigen stofflichen Verwertung zu. Um dies zu gewährleisten, wird der Abfall schon am Entstehungsort stofflich getrennt und gesammelt.
Wir stellen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Lagerung und zum Umgang mit Gefahrstoffen sicher. Im Rahmen einer Gefährdungsanalyse werden Substitutionsmöglichkeiten geprüft sowie Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Umwelt ergriffen.
Umwelt- und Energiethemen werden innerhalb der relevanten Geschäftsprozesse und Entscheidungen (z.B. Investitionen, Planung neuer Gebäude und Anlagen) frühzeitig berücksichtigt.
Produktkonformität und -sicherheit
Wir übernehmen Verantwortung für die Belange der Produktkonformität und -sicherheit. Wir beachten die geltenden produktsicherheitsrechtlichen und regulatorischen Vorschriften und Vorgaben, insbesondere die geltenden Gesetze betreffend die Sicherheit, Kennzeichnung und Verpackung von Produkten sowie die Verwendung gefährlicher Stoffe und Mineralien. Wir stellen sicher, daß alle Produkte und Leistungen bei Lieferung die vertraglich festgelegten Kriterien für Produktkonformität und -sicherheit (bzw. Qualität) erfüllen und für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden können.
Interessenkonflikte
Entscheidungen werden ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien getroffen. Persönliche Interessen und Beziehungen werden davon nicht beeinflußt.
Korruptionsverbot
Wir dulden keine Korruption und gehen dagegen vor. Wir stellen sicher, daß keine unzulässigen Zuwendungen oder Vorteile (z.B. Geschenke, Einladungen, Spenden- oder Sponsoringengagements) im Geschäftsverkehr (Gewährung und Annahme) gegenüber Kunden, Amtsträgern oder sonstigen Dritten erfolgen. Das gilt insbesondere auch für sog. „Facilitation Payments“, d.h. rechtswidrige Zahlungen gegenüber Amtsträgern oder Behörden zur Beschleunigung von Verwaltungs-angelegenheiten.
Fairer und freier Wettbewerb
Wir achten den fairen und freien Wettbewerb und halten die Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze. Wir treffen insbesondere keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden, tauschen keine wettbewerbsrelevanten Informationen aus und mißbrauchen keine möglicherweise gegebene marktbeherrschende Stellung.
Verbot von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Wir unterhalten nur mit solchen Geschäftspartnern Geschäftsbeziehungen, von deren Integrität wir überzeugt sind und deren Identität uns bekannt ist. Wir achten darauf, daß die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung eingehalten und verdächtige Vorgänge den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Exportkontrolle und Zölle
Wir achten auf die Einhaltung aller Vorschriften für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen. Wir erfüllen die Pflichten der Zoll- und Außenwirtschaftsgesetze in allen Ländern der unternehmerischen Tätigkeit. Zudem beachten wir die Sanktionslisten.
Steuern, Buchführung und Finanzberichterstattung
Wir beachten die geltenden Steuergesetze und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Buchführung. Wir berichten über ihre Geschäftstätigkeiten wahrheitsgetreu und im Einklang mit den geltenden Gesetzen.
Beauftragung von Subunternehmen
Wir tragen nicht nur Verantwortung für unser eigenes Handeln, sondern auch für die Aktivitäten derjenigen Partner (z.B. Sub-Unternehmer oder Vertreter), die wir zur Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber Porsche beauftragen. Wir suchen diese nach sachlichen Kriterien sowie nach den Bestimmungen dieser Leitlinie sorgfältig aus und stellen sicher, daß sie diese ebenfalls einhalten.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Wir gewährleisten Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der geltenden Gesetze. Die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Gesundheitsgefahren sowie arbeitsbedingten Erkrankungen für Mitarbeiter stehen an erster Stelle. Gefahren werden an der Quelle beseitigt. Im Rahmen der Prävention haben technische und organisatorische Schutzmaßnahmen gegenüber persönlicher Schutzausrüstung Vorrang. Wir verpflichten sich zur Einhaltung der arbeitsmedizinischen Vorsorge und streben grundsätzlich eine betriebliche Gesundheitsförderung zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen an.
Datenschutz
Wir beachten die geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern und sonstigen Betroffenen.
Sicherheit und Schutz von Informationen, Wissen und geistigem Eigentum
Wir schützen das Know-how, die Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unserer Partner angemessen und bewahren derartige Informationen sicher auf. Vertrauliche Informationen werden von den Geschäftspartnern nicht unbefugt veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder in anderer Form verfügbar gemacht
Verpflichtung
Wir verpflichten uns, die Grundsätze dieser Leitlinie einzuhalten. Unseren Mitarbeitern sind die Verhaltensgrundsätze bekannt und werden von ihnen einhalten. Wir unterstützen sie darin, rechtmäßig und integer zu handeln.
Darüber hinaus verpflichten sich die Geschäftspartner diese Verhaltensgrundsätze an ihre jeweiligen Geschäftspartner weiterzugeben, diese entsprechend zu verpflichten und ihre Einhaltung sicherzustellen.
Smardt OPK Chillers GmbH
– Geschäftsleitung –
Smardt OPK Chillers GmbH aus Wendlingen am Neckar – Verhaltenskodex – Code of Conduct